Vergaberecht

Unsere Kanzlei vertritt einerseits öffentliche Auftraggeber und andererseits private Auftragnehmer in allen Bereichen des Vergaberechts. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens als auch bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren. Weiters vertreten wir Auftraggeber und Auftragnehmer vor den Vergabekontrollbehörden.

Mehr zum Vergaberecht:

Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber (und manchen Fällen durch private Auftraggeber).

In Österreich wurden verschiedene vergaberechtlich relevante EU-Richtlinien durch das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006, StF BGBl. I Nr. 17/2006)  in nationales Recht umgesetzt.

Auszug aus dem Ministerialentwurf zum BVergG 2006:
Mit dem am 30.4.2004 publizierten Legislativpaket der Europäischen Gemeinschaft wird das gemeinschaftliche Vergaberecht auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Dieses Legislativpaket besteht aus zwei Richtlinien (Richtlinie 2004/17/EG und 2004/18/EG), die das bisherige Regelungswerk ablösen. Inhaltliche Schwerpunkte des Legislativpaketes sind die Modernisierung und Adaptierung des rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Dazu zählen unter anderem die Einführung neuer Vergabeverfahren und die Berücksichtigung neuer Formen der Beschaffung in den Mitgliedstaaten, insbesondere in Form der sog. zentralen Beschaffungsstellen.